Donnerstag, 23. Februar 2012
Bauplanung

Bauplanung, Vision und Realität

Bauplanung beginnt im Kopf, eine Vision entsteht. Unsere Aufgabe ist es deren Umsetzbarkeit in Berechungen nachzuweisen und auf Bauplänen zu fixieren. Bauen und Wohnen ist nicht nur eine Frage der Mittel und praktischen Umsetzung nach der Baugenehmigung, es ist auch eine Lebenseinstellung, mit dem Ziel Wohnwert und Lebensqualität dauerhaft zu erhöhen.

Der Bauantrag

Ist die Phase der Bauplanung abgeschlossen und der Bauherr hat sich für das Konzept entschieden, kommt der nächste entscheidende Schritt, der Bauantrag. Zu jedem Anbau und Neubau, teilweise auch bei Umbauarbeiten ist eine Baugenehmigung nötig.

Im Regelfall ist dieser Bauantrag von einem Bauvorlageberechtigten Ingenieur oder Architekten bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. In der Bauvorlageverordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO) ist dabei aufgelistet, welche Unterlagen dabei mindestens erforderlich sind.

Selbst für eine kleine Maßnahme ist es für einen Nichtfachmann gar nicht so einfach alle Bauunterlagen in gewünschter Form beizubringen. Wir sind jahrelang erfolgreich für unsere Bauherren tätig und übernehmen gern für Sie die Bauplanung und Verhandlungen mit den Behörden.

 
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Der Energieausweis für
Neubau und Bestandsgebäude

Nach einer Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.

Seit 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten. Was für Neubauten schon seit Jahren Pflicht war betrifft nun auch die Bestandsgebäude.
Zum 1. Juli 2008 hat sich nun wieder so einiges geändert. Jetzt ist ein Energieausweis für alle vor 1965 gebauten Häuser Pflicht, die vermietet oder verkauft werden sollen.

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